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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von Drucken & Lernen, Wiesbaden

 

Vorbemerkung

Drucken & Lernen beliefert professionelle und private Abnehmer. Unsere Produkte werden individuell gefertigt, zugeschnitten, abgefüllt oder in der gewünschten Anzahl abgepackt. Wir setzen daher Anwenderkenntnis voraus.

 

 1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.

Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

 2. Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

 3. Preise, Preisänderungen, Zahlung

Alle roten Preise im Shop sind Brutto-Preise. Darunter oder daneben werden kleiner und in schwarz die Netto-Preise gezeigt. Auf der Auftragsbestätigung tauchen nur die Brutto-Beträge zur Kontrolle auf. In der den Sendungen beiliegenden Rechnungen sind ntürlich die Nettopreise, die anfallenden Mehrwertsteuer und der Bruttopreis ausgewiesen. In der Papier-Preisliste sind Netto-Preise und Brutto-Preise nebeneiander gelistet. Die Preise sind Abholpreise und gelten ab Werk Raunheim. Wenn ein Versand vom Kunden gewünscht wird, kommen zu den genannten Preisen Kosten für die versandfertige Verpackung und Transportkosten hinzu.

Verpackungskosten werden pauschal berechnet: Bei einem Versand innerhalb Deutschlands und einem Versandgewicht von bis zu 2kg kommen netto EUR 12,60 hinzu, bis 5kg EUR 15,00,bis 10kg EUR 18,00, bis 20kg EUR 20,00. Bei Sperrgut und Auslandssendungen erheben wir die Zuschläge des Spediteurs. Die Transportkosten trägt grundsätzlich der Kunde, auch wenn Drucken & Lernen im Auftrag des Kunden den Transport in die Wege leitet.

Bei Erstkunden und Privatkunden ist eine Lieferung nur gegen Vorkasse möglich. Innerhalb Deutschlands erhalten Schulen, pädagogische Einrichtungen und Ausbilder nach schriftlicher Bestellung eine Lieferung gegen Rechnung. Auslandssendungen erfolge nur gegen Vorkasse.

 

 4. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

 5. Lieferzeiten

Die Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Bestandsware sind wir bemüht, innerhalb von 5  bis 10 Arbeitstagen zu liefern. Bei eiligen Bestellungen und für individuell anzufertigende Ware bitte die voraussichtliche Lieferzeit erfragen, sofern diese nicht im Katalog angegeben ist.

 

 6. Rechte des Käufers wegen Mängeln

Der Käufer muss die gelieferte Ware unverzüglich prüfen und innerhalb von acht Tagen nach Sendungserhalt eine Beanstandung anzeigen. Rücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung vorgenommen werden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Bei einem Warenwert bis 40 Euro (Warenpreis ohne Versand-Pauschlae) hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen. Geringfügige Änderungen in Art und Beschaffenheit der von der Drucken & Lernen vertriebenen Waren bleiben vorbehalten. Abweichungen in der Ausführung von Werkzeugen, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, beruhen auf Handarbeit und gelten als unvermeidbar. Naturgemäß können Artikelfarben von den im Internet-Shop oder im Katalog dargestellten Farben aus technischen Gründen deutlich abweichen. Insbesondere Druckfarben bedürfen je nach Druckverfahren, Druckform und Bedruckstoff einer fachgerechten Aufarbeitung, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Angebrochene Gebinde sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers erwarten kann, leistet der Verkäufer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.

 

 7. Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der  Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

 8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Für den Verkauf an Weiterverarbeiter bzw. Weiterveräußerer gilt: Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

 9. Erfüllungsort und Vertragspartner

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen, für alle sich aus dem Geschäft ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Wiesbaden. Gerichtsstand ist Wiesbaden. Vertragspartner ist Micheal Bode Offsetdruck, Stielstraße 3a, 65201 Wiesbaden, USt.Id.-Nr. DE 257 417 180, Steuer-Nr. 040 807 01704. Es lebe die bundesdeutsche Bürokratie. Stand: Januar 2023.

  zuletzt aktualisiert: 30.10.2023